Wichtige Besucherinformation zum Coronavirus | Stand 01.03.2023

Wichtige Besucherinformation zum Coronavirus | Stand 01.03.2023

Besuchsregelungen im MEDICLIN Herzzentrum Lahr

  • Alle Besucher*innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) tragen, der bei Bedarf ausgehändigt wird. Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind als Besucher/Besucherin nicht zugelassen.
  • Kinder dürfen mitkommen und unterliegen ebenfalls der Maskenpflicht.
  • Besucher*innen müssen eine Händedesinfektion durchführen und die Abstandsregeln einhalten.
  • Die Anzahl der Besucher*innen ist nicht mehr beschränkt, allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Anzahl der Besucher*innen angemessen ist zur Zimmergröße.
  • Besuche von Covid-19-Patient*innen sowie mit Verdacht auf Covid-19 sind nur in Ausnahmefällen möglich.

Striktes Zutrittsverbot gilt nach wie vor für alle Personen, die

  • Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur (> 37,5°) haben.
  • unter Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns leiden.
  • in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem/einer COVID-19-Erkrankten hatten.
  • in den letzten vier Wochen selbst an COVID-19 erkrankt waren. 
  • einen nicht nachweislich widerlegten Krankheitsverdacht hatten.
  • sich derzeit in Quarantäne befinden.
  • die Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht tragen können.

Was Sie bei Ihrem Termin beachten müssen:

  • Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung.
  • Tragen Sie während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2).
  • Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand während der gesamten Zeit zu anderen Personen und verzichten Sie bitte auf jeden körperlichen Kontakt.
  • Vermeiden Sie Menschenansammlungen während des Wartens.
  • Wenn Sie husten oder niesen müssen, beachten Sie bitte die Husten- und Niesetikette.
  • In besonderen Situationen, z. B. bei Patient`*innen, die unter Immunsuppression stehen, sind ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Weitere aktuelle Informationen können Sie unter dem folgenden Link nachlesen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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