Besuchsregelungen im MEDICLIN Herzzentrum Lahr
- Alle Besucher*innen müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske) tragen, der bei Bedarf ausgehändigt wird. Personen, die aus medizinischen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können, sind als Besucher/Besucherin nicht zugelassen.
- Kinder dürfen mitkommen und unterliegen ebenfalls der Maskenpflicht.
- Besucher*innen müssen eine Händedesinfektion durchführen und die Abstandsregeln einhalten.
- Die Anzahl der Besucher*innen ist nicht mehr beschränkt, allerdings sollte darauf geachtet werden, dass die Anzahl der Besucher*innen angemessen ist zur Zimmergröße.
- Besuche von Covid-19-Patient*innen sowie mit Verdacht auf Covid-19 sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Striktes Zutrittsverbot gilt nach wie vor für alle Personen, die
- Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur (> 37,5°) haben.
- unter Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns leiden.
- in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem/einer COVID-19-Erkrankten hatten.
- in den letzten vier Wochen selbst an COVID-19 erkrankt waren.
- einen nicht nachweislich widerlegten Krankheitsverdacht hatten.
- sich derzeit in Quarantäne befinden.
- die Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht tragen können.
Was Sie bei Ihrem Termin beachten müssen:
- Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände vor dem Betreten und beim Verlassen der Einrichtung.
- Tragen Sie während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2).
- Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand während der gesamten Zeit zu anderen Personen und verzichten Sie bitte auf jeden körperlichen Kontakt.
- Vermeiden Sie Menschenansammlungen während des Wartens.
- Wenn Sie husten oder niesen müssen, beachten Sie bitte die Husten- und Niesetikette.
- In besonderen Situationen, z. B. bei Patient`*innen, die unter Immunsuppression stehen, sind ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Weitere aktuelle Informationen können Sie unter dem folgenden Link nachlesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/