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Oft ist ein Kunstherz nur eine Überbrückungsmaßnahme, bis ein Spenderherz gefunden ist.
Am 14. Februar 2019 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende (GZSO) beschlossen. Nach dem zweiten Durchgang im Bundesrat kann das Gesetz voraussichtlich Anfang April in Kraft treten. Durch das Gesetz sollen die Transplantationsbeauftragten gestärkt und die Kliniken mehr Unterstützung erfahren. Sich über die Organ- und Gewebespende Gedanken zu machen, ist nicht selbstverständlich. Es ist aber wichtig, sich dafür oder dagegen zu entscheiden, weil sonst im Fall der Fälle die Angehörigen dies tun müssen. Die wichtigsten Informationen, die bei der Entscheidung helfen, finden Sie hier.